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Tanzverbot 17.-19. April

Termin / Datum: 11.04.2003 | Geschrieben am 11.04.2003, 00:36 von DniQ | Kategorie: Allgemein

Nach § 10 (1) FTG Baden-Württemberg herrscht vom Gründonnerstag, 17. April bis Karsamstag, 19. April während des ganzen Tages ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen.

"Öffentliche Tanzunterhaltungen sind [...] während des ganzen Tages verboten."

Daher empfielt es sich für den Tanzsuchenden, sich zu erkundigen, ob und in welchem Maß die üblichen Tanzveranstaltungen stattfinden. Das gilt auch für den 16. April, da das Tanzverbot am 16. April, 24:00 in Kraft tritt.

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